Beitragsbild von Das 2 Säulenmodell zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene
Wissenswertes

Die neuen Eckpunkte zur Cannabis Legalisierung

In diesem Blogbeitrag sind die für uns relevantesten Informationen zusammengefasst.
Wenn du noch weitere Informationen möchtest,
kannst du am Ende des Blogs noch die originalen Quellenangaben finden.

Am 12. April 2023 gaben der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der Agrarminister Cem Özdemir eine Pressekonferenz über die Reformpläne zur Legalisierung von Genusscannabis.

In dieser wurde das 2-Säulen-Modell vorgestellt: 

Die erste Säule betrifft den privaten & gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Eigenanbau und die Zweite ist ein regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten.

Das Ziel dieser Vorgehensweise ist es, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu unterbinden, den Schutz von Jugendlichen und Kindern zu gewährleisten, sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach beschrieb die Ziele in der Pressemitteilung wie folgt:

“Cannabis ist ein weit verbreitetes Genussmittel. Es wird in Deutschland oft illegal angeboten und genutzt. Damit gefährdet es häufig die Gesundheit. Besonders Jugendliche sind durch Cannabis in ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung beeinträchtigt. Trotzdem konsumieren immer mehr Jugendliche die Droge. Die Schwarzmarktware ist häufig verunreinigt und schafft zusätzliche Gesundheitsgefahren. Das können wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wagen wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen und drängen den Schwarzmarkt zurück, flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche. Der Gesundheitsschutz steht im Vordergrund. Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert. Jetzt müssen wir neue Wege gehen.”

Doch wie soll das Säulenmodell genau ausschauen?

1. Säule: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Eigenanbau

  • Im ersten Schritt soll der private Eigenanbau sowie der Anbau in Cannabis-Clubs ermöglicht werden. 
  • Dabei soll es sich um nicht-gewinnorientierte Vereinigungen (Vereine) handeln, die unter engen und klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen.
  • Dabei soll sich die Anbau- und Erntemenge nach der Bedarfsdeckung ausrichten. Die Mitgliedsbeiträge sollen die Selbstkosten decken und gestaffelt nach der Abgabemenge sein.
  • Die Abgabe der Blüten ist ausschließlich an Mitglieder erlaubt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die maximale Menge sind 25 g pro Tag und maximal 50 g pro Monat. Bei unter 21 Jährigen ist die Menge auf 30 g pro Monat begrenzt.
  • Kontrolliert werden soll das Ganze von den Landesbehörden, welche die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jungwindschutzvorgaben mit Stichproben vor Ort kontrollieren.
  • Die Anzahl der Mitglieder pro Verein wird auf 500 begrenzt, müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Der straffreie Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche Pflanzen in der Blüte und soll vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden.
  • Der straffreie Besitz (Mitführung in der Öffentlichkeit) zum Eigenkonsum ist auf 25 g beschränkt. Es werden Strafvorschriften für darüber hinausgehenden Besitz, für Handel und Abgabe an Nicht-Mitglieder, sowie Kinder und Jugendliche, vorgesehen.
  • Die Grenzwerte für den Verkehr orientieren sich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit. Welche das jedoch genau sind, ist noch nicht bekannt.

Nach 4 Jahren soll evaluiert werden, ob die Erste Säule das Ziel des Gesundheits- und Jugendschutzes, sowie die Zurückdrängung des Schwarzmarktes erfolgt sind.

2.Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten

  • Bei diesem Modellvorhaben, handelt es sich um ein wissenschaftlich konzipiertes, regionales und zeitlich begrenztes Vorhaben.
  • Dabei soll Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe an Fachgeschäfte von Genusscannabis an Erwachsene in lizenziertem und staatlich kontrolliertem Rahmen ermöglicht werden. 
  • Das Projekt soll 5 Jahre ab Einrichtung der Lieferkette laufen.
  • Es wird eine räumliche Begrenzung auf Abgabestellen und erwachsene Einwohner bestimmter Kreise/Städte in mehreren Bundesländern geben.
  • Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die daraus entstehenden Erkenntnisse werden dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt.

Weiteres Verfahren 

Bei diesem Dokument handelt es sich nur um die Eckpunkte und es lässt noch viele Fragen offen. Um diese Fragen zu klären, soll ein konkreter Gesetzesentwurf, folgen. Ein genaues Datum wurde jedoch noch nicht genannt. Es soll jedoch noch im April 2023 erscheinen.

Soweit ich das in der Pressekonferenz verstanden habe, soll diese Initiative als Vorbild für andere EU-Staaten gelten. 

Quelle:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Eckpunkte_2-Saeulenmodell_Cannabis.pdf 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html

Zur Pressekonferenz (ab Minute 9:33) : klicke hier

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